Konklave

Wenn das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche zurücktritt oder stirbt und damit das Amt des Papstes frei wird, macht dies eine Wahl erforderlich. Das Konklave wählt den neuen Papst und Bischof von Rom. Das Konklave ist die Zusammenkunft der Kardinäle. Das Wort Konklave bezeichnet den abgeschlossenen Raum für die Wahl sowie die Wahlversammlung der Elektoren, das sind die Wahlberechtigten.

Historie des Konklaves zur Wahl des Papstes

Für die Wahl des Papstes gab es anfänglich keine Richtlinien. Die Wahl wurde zu Anfang vom römischen Klerus und vom Volk durchgeführt. Damit waren Beeinflussungen und Eingriffen nicht kirchlicher Herrscher Tor und Tür geöffnet. Es kam immer wieder zur Wahl von Gegenpäpsten. Auf der Ostersynode von 1059 wurde das Wahlrecht an erster Stelle an die Kardinalbischöfe übergeben. Dieser Wahl sollten anschließend die in der Rangfolge weiter unten stehenden Kardinalpriester und Kardinaldiakone zustimmen. Danach sollte das Einverständnis des Volkes eingeholt werden. Der Kaiser erhielt das Bestätigungsrecht zuerkannt. So sollte die Wahl von Gegenpäpsten wirkungsvoll verhindert werden. Aus diesem Grund wird bei Zuwiderhandlungen mit der Exkommunikation gedroht. So wurden die Kardinäle die alleinigen Wähler des Papstes. Im Jahr 1198 wurden bei der Wahl des Papstes erstmals Stimmzettel benutzt. Der Leichnam von Papst Innozenz III. wurde geschändet durch die Bevölkerung von Perugias. Aus Angst vor weiteren Angriffen haben sich daraufhin die Papstwähler einschließen lassen.

Das erste Konklave zur Wahl des Papstes fand im Jahre 1241 statt. Nach 60 Tagen und dem Tod eines der eingeschlossenen Kardinäle wurde Coelestin IV, gewählt. Der starb bereits nach 17 Tagen seiner Wahl. Für 19 Monate kam es zur Sedisvakanz. Die folgenden Papstwahlen waren schwierig wegen Komplikationen innerhalb der Kirche wie auch mit den nicht geistlichen Herrschern. Papst Gregor X. leitete das 2. Konzil von Lyon ein. Ein bedeutendes Thema waren Kirchenreformbestimmungen. Aus heutiger Sicht war das wohl bekannteste Ergebnis das Dekret Ubi periculum. Hiernach wurde das Konklave durchgesetzt und es muss zehn Tage nach dem Tod des Papstes anberaumt werden. Den Kardinälen war es so lange nicht erlaubt die Räumlichkeiten zu verlassen, bis sie einen neuen Papst gewählt hatten.

Nach diesen drastischen Regeln für das Konklave zur Wahl des Papstes, wurde nach nur einem Tag Innozenz V. gewählt. Das nächste Konklave im Juli 1276 konnte sich nicht einigen. Karl von Anjou, als Senator von Rom, übernahm die Führung. Er trennte die Kardinäle völlig von der Außenwelt ab und verringerte ihre Verpflegung. Allerdings erst als die Sommerhitze Opfer forderte unter den Kardinälen wurde Kardinal Fieschi zum Papst Hadrian V. gewählt. Dieser hatte als Kardinaldiakon aber keine Priesterweihe erhalten. So hob er kurzerhand die Konklaveordnung von Gregor X. auf. De facto aber haben die ausschlaggebenden Bestimmungen des 2. Konzils von Lyon zum Konklave bis heute ihre Gültigkeit.

Die allgemeinen Regeln zur Wahl des Papstes

Die Verfahrensweise zur Wahl des Papstes stützt sich auf jahrhundertalte Kirchengesetze. Durch das Dekret Nomine Domini (Im Namen des Herrn) dürfen nur noch die Kardinäle den neuen Papst wählen. Von Rechts wegen wurde das Wahlverfahren im Konklave während des zweiten Konzils von Lyon in 1274 von Papst Gregor X. genau bestimmt. Die Elektoren werden so lange von der Außenwelt isoliert, bis sie erfolgreich einen neuen Papst gewählt haben. Hierzu dient seit 1878 die Sixtinische Kapelle im Vatikan. Die Richtlinien des Konklaves kann nur der Papst ändern. Dadurch, dass er neue Kardinäle ernennt, nimmt er unbedingt Einfluss auf die Wahl seines Nachfolgers. Der Papst selber darf keinen Nachfolger benennen.

Zuletzt hat Papst Johannes Paul II. am 22. Februar 1996 von dieser Bestimmung gebrauch gemacht in der apostolischen Konstitution über den unbesetzten Stuhl und die Wahl des Papstes von Rom. Papst Benedikt XVI. hat diese im Juni 2007 teilweise abgewandelt. Bei der Papstwahl in 1978 wurden die Kardinäle für den ganzen Zeitraum des Konklaves in der Sixtinischen Kapelle eingeschlossen. Deswegen wurden kleine Räume zum Schlafen eingerichtet. Papst Johannes Paul II. bestimmte das neu erbaute Gästehaus Domus Sanctae Marthae als den Wohnort für die Kardinäle während des Konklaves. Trotzdem sind die Kardinäle auch hier komplett von der Außenwelt abgeschottet. Alle anderen Gäste müssen das Gästehaus verlassen. Die Verbindungen zu Internet, Telefon, TV, Radio werden unterbrochen und Post sowie Zeitungen und Magazine sind nicht erlaubt. Dies war die Regelung, die zum ersten Mal bei der Papstwahl 2005 nach dem Tod von Papst Johannes Paul II. zur Anwendung kam. Zu Beginn war diese strenge Abschottung dazu gedacht, die Kardinäle zu einer schnellen Entscheidung bei der Wahl des Papstes zu zwingen. Heute sollen diese Maßnahmen dazu dienen, eine Einflussnahme von außen auf das Konklave zu vereiteln. Auf Veranlassung von Papst Johannes Paul II. wurde der Abschließungsbereich auf den ganzen Vatikan ausgedehnt.

Der Ablauf der Papstwahl

Nicht vor dem 15. aber nicht später als am 20. Tag der Sedisvakanz beginnt das Konklave. Die Kardinäle, die wahlberechtigt sind, ziehen nach einer Messe im Petersdom in die Sixtinische Kapelle ein. Papst Benedikt XVI. hat hier eine kleine Änderung veranlasst und verfügt, dass der Beginn vorverlegt werden kann, wenn alle Kardinäle die zur Wahl berechtigt sind, anwesend sind. Dann werden die Kardinäle vereidigt. Wenn dies geschehen ist, fordert der päpstliche Zeremonienmeister mit den Worten Extra omnes (alle hinaus) alle zum Verlassen der Kapelle auf, die nicht dem Konklave angehören. Danach wird der Eingang verschlossen.

Ein strikt festgelegtes Ritual wird bei den Wahlgängen eingehalten. Wenn gleich am ersten Tag mit der Wahl begonnen wird, gibt es nur einen Wahlgang. An den folgenden Tagen finden in der Regel zwei Wahlgänge am Vormittag und zwei weitere am Nachmittag statt. Es gibt keine Kandidatenlisten. Jeder der Kardinäle ist aufgefordert, den Namen des von ihm gewählten Kandidaten in leserlicher aber verstellter Schrift auf einen Zettel zu schreiben. Dieser wird doppelt gefaltet und ist am Ende nicht größer als etwa zwei Mal zwei Zentimeter. Beschriftet sind die Wahlzettel in Latein mit der Aufschrift „Ich wähle zum höchsten Pontifex (Name). Nun tritt jeder der Kardinäle gemäß seiner Rangordnung vor den Altar, dabei hält er den Wahlzettel gut sichtbar hoch, kniet dann zu einem kurzen Gebet und schwört in Latein, bevor der Wahlzettel in die Wahlurne gegeben wird. Es sind drei Wahlhelfer anwesend. Einer verschließt und schüttelt die Urne, um die Stimmzettel gut durchzumischen. Von jedem der drei Wahlhelfer wird der Name des gewählten Kandidaten bei der Auszählung aufgeschrieben. Gültig ist die Wahl nur dann, wenn die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der wahlbeteiligten Kardinäle konform geht. Zusätzlich müssen die Ergebnisse der drei Wahlhelfer alle gleich sein, bevor die Wahl gültig ist.

Eine Zweidrittelmehrheit ist für eine gültige Wahl notwendig. Im 20. Jahrhundert waren nie mehr als 15 Wahlgänge notwendig. Nach einem ergebnislosen Wahlgang werden die Wahlzettel mit altem Stroh, Öl oder Pech verbrannt, sodass ein sichtbarer schwarzer Rauch zu sehen ist. Wenn es eine erfolgreiche Wahl war, wird dem Stroh viel Werg beigegeben, damit ein weißer Rauch angezeigt wird. Der neu gewählte Papst wird gefragt, ob er die Wahl annimmt. Dann folgt das Anlegen der päpstlichen Insignien und der neue Papst nimmt Platz auf der Kathedra. Die anderen Kardinäle huldigen ihm und versprechen ihm Gehorsam. Zum Abschluss wird das Te Deum gebetet oder gesungen. Die Kapelle wird geöffnet, die Glocken des Petersdoms werden geläutet. Der neu gewählte Papst wird durch den Kardinalprotodiakon der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Zurück zur Hauptseite: Zeitgeschehen
Permalink dieser Seite zur Zitation auf Webseiten & in Hausarbeiten: