Globalisierung in der EU

Austausch von Wissen und Waren oberhalb der nationalen Ebene kann allen mehr Wohlstand bringen, doch auch negative Auswirkungen sind keineswegs ausgeschlossen. Aufgrund dessen muss die ohnehin rasend schnell voranschreitende Globalisierung durch international gültige Regeln kontrolliert und in profitable Bahnen gelenkt werden. Wird beispielsweise Wirtschaft global, müssen auch die Gesetzmäßigkeiten auf globaler Ebene festgelegt werden. Dafür verantwortlich sind international anerkannte Organisationen wie die UNO, denen die Sicherung der Kontrolle über Großräume des Globus obliegt. Diese Kontrolle beschränkt sich jedoch nicht nur auf die wirtschaftlichen Sektoren des Weltgeschehens, sondern dient ebenfalls der Friedenssicherung und dem Schutz des Einzelnen, sowie der Achtung von Mensch und Natur.

Des Weiteren geschieht die Globalisierung auf verschiedenen Ebenen. Diese Ebenen sind Individuen, Gesellschaften, Institutionen und Staaten. Während viele Menschen das steigende Bewusstsein für internationalen Austausch begrüßenswert finden, akzeptieren andere diesen Umstand nicht, was sich unter anderem in allgemeiner Ausländerfeindlichkeit, Rassismus oder sogar Regierungsanfeindungen äußert. Daher liegt es im Interesse der Regierungen aller international orientierten Staaten die Aufmerksamkeit auf Globalisierung noch mehr zu verstärken und dem Volk die Wichtigkeit und Vorteile deutlich zu machen.

Die EU und ihre Einstellung zur Globalisierung

Schon seit langer Zeit waren die europäischen Großmächte darauf aus die Welt zu entdecken. Mit dem aufkommenden Handel mit asiatischen Ländern, der Kolonisierung Afrikas und der Entdeckung und Besiedelung von Amerika findet man nur einige wichtige Punkte in der Geschichte, an denen Europäer das Bedürfnis hatten über die Grenzen der ihnen bekannten Welt hinauszugehen.

Schon mit den Anfängen der EU in den 1950er Jahren und ihrer endgültigen Gründung als Europäische Union im Jahr 1992 bezweckten einige europäische Staaten eine bessere Verständigung innerhalb Europas und auch den Zusammenhalt der Europäer auf internationalem Raum. Die EU zählt heute 27 Mitgliedsstaaten und der europäische Binnenmarkt ist der größte gemeinsame Markt der Welt. Auf internationaler Ebene ist die Europäische Union in der G20 vertreten und besitzt Beobachterstatus innerhalb der G8. Des Weiteren vertritt die EU ihre Mitgliedsstaaten innerhalb der Welthandelsorganisation(WTO).

Der Europäische Binnenmarkt und internationaler Handel

Mit der Gründung der EU, sowie der daraus resultierenden Etablierung des Europäischen Binnenmarktes, bilden die europaweiten Mitgliedsstaaten das größte international anerkannte Handelszentrum der Erde. Durch die sogenannten 4 Grundfreiheiten wird innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten schneller Handelsverkehr und Dienstleistungsfreiheit, sowie ein festgelegter Zolltarif gewährleistet, was allgemeine Transportkosten senkt und Transportzeiten verringert. Die EU nimmt damit gesamt gesehen beinahe wie ein einzelnes Land am internationalen Handel teil, setzt sich jedoch aus vielen Staaten zusammen, welche sich gegenseitig unterstützen und helfen.

Der Europäische Binnenmarkt ist somit das Vorzeigebeispiel für einen international orientierten Markt. Aufgrund der individuellen staatlichen Interessen innerhalb der EU kommt es allerdings oftmals zu einer Durchsetzungsproblematik. Staaten innerhalb der EU versuchen daher diese Freiheiten zur Wahrung eigener Interessen, gleich welcher Art, zu unterwandern, was allgemeines Misstrauen zur Folge hat. Mit dem zunehmenden Wachstum der EU und damit des Europäischen Binnenmarktes im Rahmen der allgemeinen Globalisierung werden daher ebenfalls strengere und härtere Kontrollen desselben notwendig.

Industrie und Wirtschaft der Europäischen Union auf globaler Ebene

Innerhalb der EU befinden sich einige der weltweit führenden Industriestaaten und auch der allgemeine wirtschaftliche Fortschritt ist in Europa und insbesondere der EU als Ballungsgebiet zu finden. Aufgrund dieser Tatsache versucht die EU immer wieder neue Absatzmärkte weltweit zu erschließen oder Länder innerhalb Europas, welche den strengen Anforderungen genügen, aufzunehmen und damit in den Europäischen Binnenmarkt einzugliedern. Die EU fördert weltweit die Wirtschaft und Industrie von potentiellen Schwellen-, aber auch Entwicklungsländern.

Die zunehmende Abhängigkeit von wachsenden Industrienationen innerhalb der EU gegenüber importierten landwirtschaftlichen Produkten gibt ärmeren Ländern Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Markt. Durch die Globalisierung wird der Handel verstärkt, die eigene landwirtschaftliche Produktion eines Industriestaates in gewissen Bereichen nimmt jedoch stetig ab, da der Import von großen Mengen aus Entwicklungsländern kostengünstiger ist als Eigenanbau. Nicht durch großflächigen Anbau von landwirtschaftlichen Erzeugnissen genutzte Flächen bieten beispielsweise Gelände zum Ausbau der dem Handel und der Kommunikation zuträglichen Infrastruktur. Die europäischen Industriestaaten richten ihr Augenmerk stetig mehr auf hochwertige technische Erzeugnisse, deren Absatzmärkte sie bei anderen Industrienationen oder Schwellenländern finden. Teilweise werden jedoch insbesondere Produkte aus der Konsumgüterindustrie auch in Entwicklungsländer exportiert.

Globalisierung der Politik – Wie die Union verhandelt

Die Europäische Union folgt einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, welche sie und ihre Mitgliedsstaaten gegen negative äußere Einflüsse abschirmen, jedoch auch Bereitschaft zu offenen Verhandlungen signalisieren soll. Die EU fördert mit ihrer Politik die internationale Zusammenarbeit, sowie die Stärkung von Demokratie und die gleichgestellte Wahrung und Achtung der Menschenrechte aller Menschen. Weitere Ziele bilden die Wahrung des Friedens, sowie die Stärkung der allgemeinen internationalen Sicherheit von persönlicher bis hin zu staatlicher Ebene.

Außerdem tritt die EU aktiv für Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern und die Entwicklung internationaler Maßnahmen für den Umweltschutz ein. Im Rahmen des Katastrophenschutzes engagieren sich die Mitgliedsstaaten der Union für humanitäre Hilfe und Betreuung von Opfern von Naturkatastrophen oder von Menschen verursachten Katastrophen auf globaler Ebene. Trotz dieser ambitionierten Ziele, ist die Sicherheit ihrer Mitgliedsstaaten für die EU erste Priorität. Die verstärkte Globalisierung bewirkt dadurch sowohl innerhalb, als auch außerhalb der EU eine stetige Zunahme von internationalen Abkommen und Verträgen, sowie die Neugründung internationaler Organisationen und ebenfalls eine verstärkte globale Öffentlichkeit.

Globalisierung der Kultur – kulturübergreifendes Denken

Mit der Globalisierung erfolgt auch eine Mischung verschiedenster Kulturen. Die EU versucht innerhalb ihrer Mitgliedsstaaten, sowie auf internationalem Niveau einen Beitrag zur kulturellen Entfaltung zu leisten, sowie den Respekt gegenüber fremden Kulturen zu vermitteln. Allerdings tritt sie auch für die Wahrung zeitgenössischer Kultur eigener Regionen, sowie die Besinnung auf ein gemeinsames kulturelles Erbe ein. Es besteht sogenannte Kulturfreiheit innerhalb der EU. Solange der Praktizierende niemandem mit der Ausübung spezifischer Traditionen schadet oder respektlose Anfeindungen vertritt, ist es ihm erlaubt sich mit jeder Kultur zu identifizieren, die ihm beliebt.

Die kulturelle Basis der Europäischen Union ist offen und ebenfalls ein Paradebeispiel auf internationaler Ebene. Durch die vielen Mitgliedsstaaten der Union und deren eigene Kultur und Tradition, ist die Wahrung von Respekt und Akzeptanz unabdingbar, damit ein Klima geschaffen wird, das friedliches Zusammenleben ermöglicht. Aufgrund der vielfältigen Kulturen und deren unterschiedlichen Praktiken gibt es allerdings immer wieder Konflikte zwischen Staatsbürgern eines EU-Landes und Einwanderern aus anderen EU-Ländern und aller Welt, welche ihre alten Traditionen auch in ihrer neuen Heimat öffentlich praktizieren wollen.

Daher werden auch in dieser Richtung zunehmend Richtlinien verschärft, die kulturspezifische Traditionen zwar erlauben, deren Praktizierung jedoch einschränken. Was diese Regeln betrifft hat die EU eine beratende Tätigkeit inne und überlässt das endgültige Vorgehen zumeist dem entsprechenden Mitgliedsstaat selbst, solange er im vorgegebenen Rahmen handelt und auf die richtungsweisenden Abkommen der EU achtet.

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