Papst

Der Papst – ein Begriff der aus dem Lateinischen stammt und übersetzt „Vater/Bischof“ bedeutet, ist die Bezeichnung für das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche, welcher weltweit mehr als eine Milliarde Gläubige anhängen. Der Papst ist auch unter der Bezeichnung Heiliger Stuhl oder „Pontifex Maximus“ bekannt, was ebenfalls aus dem Lateinischen stammt und übersetzt „großer Brückenbauer“ heißt. Letzteres steht symbolisch dafür, dass der Papst eine Brücke zwischen Gott und den Menschen baut und somit das ihm von Jesus Christus Simon Petrus übertragene Amt stetig weiterlebt.Innerhalb der katholischen Kirche hat der Papst die zentralste Stellung inne und nimmt den Ehrenvorrang vor allen anderen Bischöfen ein. Zudem ist er als einziger mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet, die ihm ein umfassendes Wirken über die Gesamtkirche ermöglichen.

Der Papst ist ebenfalls der Bischof von Rom und das Staatsoberhaupt des Staats der Vatikanstadt, des kleinsten Staates der Welt. In diesem leben nur rund 900 Einwohner, die meisten von ihnen üben ein religiöses Amt aus. Im Vatikan wirkt der Papst als absoluter Monarch und somit als Gesetzgeber. Der Vatikan ist ebenfalls sein Amtssitz, wo er im Apostolischen Palast neben dem Petersdom residiert. Nach katholischer Auffassung und Meinung weiterer christlicher Gläubiger, wird der Papst als Nachfolger des Apostels Petrus verstanden, welcher angeblich um das Jahr 67 in Rom den Märtyrertod starb. Letzteres sowie allein seine Anwesenheit in Rom sind historisch zwar umstritten, eine gewisse Wahrscheinlichkeit belegt jedoch der ebenfalls zweifelhafte 1. Clemensbrief, in dem auf den Apostel Petrus Bezug genommen wird. Der Brief bescheinigt der Gemeinde von Rom in der damaligen Zeit eine Vormachtstellung und richtet sich zudem an die Gemeinde von Korinth und fordert diese auf, die Presbyter, Inhaber eines kirchlichen Leitungsamtes, abzusetzen.

Die erste wirkliche amtliche Nennung des Papstes fand jedoch erst im 4. Jahrhundert beim Bischof Siricius statt, welcher von 384-399 als Bischof von Rom agierte. Obwohl der Titel rund zwei Jahrhunderte später gesetzlich durch Gregor I. festgeschrieben wurde, waren die Papstwahlen besonders in der Antike und im Mittelalter umstritten, da sie oft unrechtmäßig oder unter gewaltsamer Absetzung stattfanden. Somit kam es auch dazu, dass neben den bestehenden Päpsten auch sogenannte Gegenpäpste ernannt wurden, wodurch wiederholt mehrere Päpste zur selben Zeit amtierten. Insgesamt wurden bis heute 306 relevante Päpste kirchenhistorisch gezählt, darunter sind auch 31 Gegenpäpste und 4 Päpste mit umstrittener Legitimation aufgeführt.

Die päpstlichen Aufgaben

Der Papst ist die zentrale Figur der katholischen Kirche und stellt die oberste Gewalt in der Kirche dar, wodurch er an nichts anderes als allein an das göttliche Recht gebunden ist. Als Oberhaupt der katholischen Kirche wird er auch als Fürsprecher für die Gläubigen vor Gott verstanden und ist der Weisende in Glaubensfragen und der christlichen Lebensführung. Ihm allein obliegt die Leitung der Gesamtkirche, bei welcher er jedoch durch die Kurie unterstützt wird. Mit Hilfe seiner Amtsgewalt, insbesondere der Primatialgewalt, die ihn als höchste universale Macht auszeichnet, darf er Bistümer und religiöse Institute verwalten, die Genehmigung zur Bischofsweihe erteilen und die abschließende Exkommunikation sowie Selig- und Heiligsprechungen durchführen. Die Kompetenzen des Papstes sind in den canones 331 bis 335 des kirchlichen Gesetzbuches festgehalten.

Gemäß dem Codex Iuris Canonici ist er auch das Oberhaupt des Bischofskollegiums und ist somit befugt, die Vertreter der Kirche für das Kollegium auszuwählen. Des Weiteren ist der Papst als Staatsoberhaupt des Staates der Vatikanstadt, Träger der dortigen gesetzgeberischen, rechtssprechenden und ausführenden Gewalt. Daneben ist er als Bischof von Rom auch für die katholische Gemeinde Rom zuständig.

Wahl und Rücktritt im Papsttum

Seit dem 11. Jahrhundert kann jeder gläubige, männliche Katholik auf Lebenszeit für das Pontifikat gewählt werden. Dafür ist lediglich die Weihung zum Bischof Voraussetzung, welche aber auch zeitgleich mit der eigentlichen Wahl stattfinden kann. In der sogenannten Konklave, der Versammlung aller Kardinäle, findet die Wahl meist einige Wochen nach dem Abdanken des letzten Papstes in der Sixtinischen Kapelle statt. Die Papstwahl ist geheim, dass bedeutet, dass es den Kardinälen untersagt ist, das Konklave zu verlassen oder mit Außenstehenden zu kommunizieren und zwar so lange, bis ein neuer Papst ernannt wurde. Für die endgültige Ernennung ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, die in maximal 35 Wahlgänge zu erfolgen hat. Eine Enthaltung ist bei der Konklave ebenso wie eine Selbsternennung nicht möglich. Eine weitere Bedingung die an die Abstimmung gekoppelt ist, ist das Alter. So darf keiner der Abstimmenden älter als 80 Jahre sein.

Zwischen der Wahl und der Ernennung eines neuen Papstes herrscht die sogenannte „papstfreie Zeit“. Die Leitung der Kirche gebührt währenddessen dem Kardinalskollegium, das aufgrund der Richtlinien der Apostolischen Konstitution jedoch nur geringe Kompetenzen besitzt und vor allem auf die Papstwahl fokussiert ist. Dabei ist im Kirchenrecht genau geregelt, wem dabei welche Aufgaben zufallen. Dabei spielt der Kardinaldekan die entscheidende Rolle, denn er ruft nach dem Ende des Pontifikats die Kardinäle zur Konklave zusammen. Zudem leitet er das Konklave, allerdings nur wenn auch er nicht über 80 Jahre alt ist.

Freiwillig kann ein Papst jederzeit von seinem Amt zurücktreten und benötigt dabei keine Zustimmung seitens einer kirchlichen Stelle. Lediglich die öffentliche Bekanntmachung ist dafür notwendig. In der Geschichte war dies lediglich zwei Mal der Fall. So beispielsweise beim letzten Papst, Benedikt XVI., welcher unter dem bürgerlichen Namen Joseph Ratzinger bekannt ist. Seit dem 19. April 2005 ist er das aktuell letzte religiöse Oberhaupt und der erste deutsche Papst seit 1523. Er erklärte aufgrund von gesundheitlichen Problemen, durch die er dem Amt nicht mehr gewachsen sei, am 28. Februar 2013 seinen Rücktritt.

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